Seit dem 21. Juli 2026 gilt für die Gebäudeförderung eine neue Richtlinie. Für das Dach heißt das: 15 Prozent Zuschuss vom BAFA für die Dämmung, der frühere Bonus auf 20 Prozent greift bei normalen Einfamilienhaus-Projekten nicht mehr. Wer selbst im Haus wohnt und Steuern zahlt, fährt mit dem Steuerbonus von 20 Prozent oft besser. Hier die drei Wege mit Bedingungen, ein Rechenbeispiel und die Fehler, die Anträge kosten. Stand: 21. September 2026.
Was am Dach überhaupt gefördert wird
Gefördert wird die energetische Verbesserung, nicht die Reparatur. Eine reine Neueindeckung, eine neue Dachrinne oder ein ausgetauschter Sparren bekommen keinen Zuschuss. Förderfähig sind:
- Dämmung der Dachfläche – Aufsparren, Zwischensparren, Untersparren – mit einem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) nach der Maßnahme.
- Dämmung der obersten Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum, ebenfalls 0,14 W/(m²K).
- Flachdachdämmung, derselbe Wert.
- Austausch von Dachflächenfenstern mit Uw höchstens 1,0 W/(m²K). Die Details dazu, inklusive der Frage, wann sich ein Ersatzteil statt des Austauschs lohnt, stehen beim Fachshop unter Dachfenster Förderung 2026.
- Mitgeförderte Nebenarbeiten, wenn sie zur Dämmung gehören: die dafür nötige Neueindeckung bei einer Aufsparrendämmung, Dampfbremse und Luftdichtung, Gerüst, Verkleidung innen, Anschlüsse. Das ist der Hebel: Wer ohnehin neu deckt und dabei dämmt, bekommt die Eindeckung anteilig mitgefördert.
Die drei Wege im Vergleich
| Weg | Höhe | Voraussetzungen | Passt für |
|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) | 15 % der förderfähigen Kosten; bis 30.000 € Kosten je Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 € | Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Auftragsvergabe, Vertrag mit Fördervorbehalt, Gebäude mindestens 5 Jahre alt | Vermieter, größere Projekte, wenig Steuerlast |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20 % über drei Jahre (7/7/6 %), maximal 40.000 € Ermäßigung | Selbst bewohnt, Gebäude älter als 10 Jahre, Fachunternehmen mit Bescheinigung, kein Experte nötig | Selbstnutzer mit Steuerlast, typisches Einfamilienhaus |
| KfW-Ergänzungskredit 358/359 | Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit, zinsverbilligt bis 90.000 € Haushaltseinkommen | Nur nach BAFA-Zusage, Antrag über die Hausbank innerhalb 12 Monaten | Wer den Zuschuss nutzt und finanziert |
Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Wer den BAFA-Zuschuss nimmt, kann für diese Arbeiten auch den Handwerkerbonus nach § 35a nicht mehr nutzen.
Was sich im Juli 2026 geändert hat
- iSFP-Bonus nur noch oberhalb von 30.000 Euro. Bisher gab es mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte extra auf alles. Jetzt gilt der Bonus erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber. Eine Dachdämmung für 20.000 Euro bekommt 3.000 Euro (15 Prozent), früher waren es 4.000 Euro. Bei 60.000 Euro sind es 9.000 plus 1.500 Euro, also effektiv 17,5 Prozent.
- Kostengrenzen bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt: erste Wohneinheit 30.000 Euro, zweite bis sechste je 15.000 Euro, ab der siebten 8.000 Euro. Mit iSFP das Doppelte.
- Umstellungsphase 9. bis 20. Juli 2026: In dieser Zeit wurden keine neuen Bestätigungen ausgestellt. Wer damals mitten im Antrag war, sollte prüfen, nach welcher Fassung sein Vorhaben läuft.
- Unverändert: 15 Prozent Grundförderung, U-Wert-Anforderungen, Expertenpflicht für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Mindestinvestition 300 Euro brutto.
Viele Ratgeber und Anbieterseiten werben weiter mit „bis zu 20 Prozent“. Das galt für Anträge bis zum 20. Juli 2026. Wer heute plant, rechnet mit 15 Prozent oder nimmt den Steuerbonus.
Rechenbeispiel: Dach von innen dämmen, 14.000 Euro
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zwischensparren- plus Untersparrendämmung, Dampfbremse, Verkleidung, Fachbetrieb | 14.000 € |
| BAFA-Zuschuss 15 % | 2.100 €, abzüglich Honorar des Energieeffizienz-Experten (Planung und Begleitung werden separat anteilig gefördert) |
| Steuerbonus 20 % über drei Jahre | 2.800 € (980 + 980 + 840 €), sofern genug Einkommensteuer anfällt |
Bei einem typischen Einfamilienhaus-Projekt unter 30.000 Euro liegt der Steuerbonus vorn, und du sparst den Antragsvorlauf. Der BAFA-Weg gewinnt, wenn du vermietest, wenig Einkommensteuer zahlst oder das Projekt deutlich größer ist.
Der Ablauf beim BAFA-Zuschuss
- Energieeffizienz-Experten beauftragen (Liste unter energie-effizienz-experten.de). Er prüft, ob die geplante Dämmstärke den U-Wert erreicht, und erstellt die Technische Projektbeschreibung.
- Angebot vom Fachbetrieb einholen. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er gilt nur bei Förderzusage.
- Antrag im BAFA-Portal stellen, vor Baubeginn.
- Nach Bewilligung ausführen lassen; 36 Monate Zeit.
- Rechnungen und Bestätigung des Experten einreichen, Auszahlung.
Der Ablauf beim Steuerbonus
Kein Antrag, kein Experte. Der Fachbetrieb führt aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus, in der die Maßnahme und die eingehaltenen Anforderungen stehen. Diese Bescheinigung und die Rechnung legst du der Steuererklärung bei, die Ermäßigung wird über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzung: Das Haus ist bei Beginn älter als zehn Jahre, du wohnst selbst darin, die Maßnahme ist vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen. Eigenleistung ist ausgeschlossen. Das ist keine Steuerberatung; ob § 35c bei dir greift, klärt der Steuerberater.
Die fünf Fehler, an denen Anträge scheitern
- Auftrag vor Antrag. Ein normal unterschriebener Vertrag vor dem BAFA-Antrag macht die Förderung unmöglich. Der Vertrag braucht den Fördervorbehalt.
- Zu dünn gedämmt. Das GEG verlangt 0,24 W/(m²K), die Förderung 0,14. Wer nur das GEG erfüllt, bekommt nichts. Bei 14er-Sparren reicht Zwischensparrendämmung allein nie.
- Mit 20 Prozent gerechnet. Der iSFP-Bonus greift bei kleinen Maßnahmen seit Juli 2026 nicht mehr.
- Beide Wege kombiniert. Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme schließen sich aus.
- Eigenleistung beim Steuerbonus. § 35c verlangt ein Fachunternehmen. Wer die Dämmung selbst einlegt, verliert die 20 Prozent auf das Material.
Bayern: kein Landesprogramm für Selbstnutzer
Das 10.000-Häuser-Programm wurde 2022 eingestellt. Das Bayerische Modernisierungsprogramm richtet sich an Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten. Für das Einfamilienhaus bleiben Bund und Steuerbonus. Einzelne Kommunen haben eigene Programme, etwa München; nachfragen lohnt sich bei der Stadt oder dem Landkreis.
Fachbetrieb für die geförderte Dämmung finden
Anzeige – Partnerangebot von Aroundhome. Für vermittelte Anfragen erhalten wir eine Vergütung. Für dich ist der Service kostenlos und unverbindlich.
Beide Förderwege verlangen in der Praxis ein Fachunternehmen. Frag im Angebot ausdrücklich nach dem erreichten U-Wert und nach der Bescheinigung für § 35c. Über unseren Partner Aroundhome bekommst du Angebote von bis zu drei Betrieben aus deiner Region.
*Partnerlink: Du wirst zu aroundhome.de weitergeleitet.
Häufige Fragen
Wird eine Dachsanierung gefördert?
Nur der energetische Teil: die Dämmung und, wenn sie dafür nötig ist, die Neueindeckung anteilig. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung bekommt keinen Zuschuss.
Wie hoch ist die Förderung für die Dachdämmung 2026?
15 Prozent BAFA-Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit, alternativ 20 Prozent Steuerbonus nach § 35c EStG über drei Jahre. Der iSFP-Bonus gilt seit Juli 2026 nur noch für Kosten oberhalb von 30.000 Euro.
Brauche ich einen Energieberater?
Beim BAFA-Zuschuss ja, beim Steuerbonus nein. Beim Steuerbonus reicht die Bescheinigung des Fachunternehmens.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Verschiedene Maßnahmen können über verschiedene Wege laufen, etwa Dach über BAFA und Fenster über § 35c.
Quellen
- BAFA – BEG Einzelmaßnahmen, Gebäudehülle
- BMWE – FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
- BMWE – Meldung zur neuen Gebäudeförderung vom 9. Juli 2026
- KfW – Merkblatt Ergänzungskredit 358/359
- Bayerisches Landesamt für Steuern – § 35c EStG
Stand 21. September 2026, ohne Gewähr. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die amtlichen Texte von BAFA, KfW und Finanzverwaltung. Keine Steuer- oder Energieberatung.